Privater Umzug ist zum Teil von der Steuer absetzbar
Die Ausgaben für einen privaten Umzug können jetzt zum Teil von der Steuer abgesetzt werden. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer in Berlin hin. Bisher wurde die steuerliche Berücksichtigung von privat veranlassten Umzugskosten vom Finanzamt nicht anerkannt.
Weil seit Anfang 2006 haushaltsnahe Dienstleistungen vom Gesetzgeber begünstigt werden, können private Umzugskosten bei der im Jahr 2007 anstehenden Steuererklärung zum ersten Mal geltend gemacht werden.
Maximal akzeptiert das Finanzamt 3000 Euro Kosten für Möbelpacker oder Transportleistungen. Davon könnten dann 20 Prozent – maximal also 600 Euro – pro Jahr steuermindernd geltend gemacht werden, erläutern die Experten. Dafür müssen Steuerzahler beim Finanzamt in der Regel die Rechnung der Speditionsfirma sowie den Überweisungsbeleg einreichen – unbelegte Barzahlungen reichen nicht.
