Elterngeld 2007: Wahl der Steuerklasse beachten
Elterngeld ist zwar nicht steuerpflichtig, fällt aber unter den Progressionsvorbehalt. Das “Strecken” des Elterngeldbezugs auf 2 Jahre macht in vielen Fällen Sinn. Auch die Steuerklassenwahl kann die Höhe des Elterngeldes beeinflussen.
Der Einkommensteuersatz wird aus dem Einkommen und dem Erziehungsgeld ermittelt. Bei der Berechnung der Steuer wird das Erziehungsgeld aufgrund der Steuerfreiheit nicht angesetzt. Durch den Einfluss auf den Steuersatz (so genannter Progressionsvorbehalt) kann es daher sinnvoll sein den Bezugszeitraum des Elterngeldes auf bis zu 28 Monate zu strecken.
Weiterhin lässt sich durch Wahl der Steuerklasse III das Nettoeinkommen erhöhen, in den Monaten vor der Geburt des Kindes. Dadurch lässt sich die Höhe des Elterngeldes beeinflussen. Bei der Einkommensteuerveranlagung wird die zuviel gezahlte Einkommensteuer des Ehepartners wieder ausgeglichen.
