IHK-Pflichtmitqliedschaft für “Limited” mit Niederlassung in Deutschland

Pflichtmitglied der IHK sind auch nach englischen Recht gegründete Limited wenn sich die Niederlassung in Deutschland befindet. Es liegt hierbei keine Verletzung der Niederlassungsfreiheit noch des Diskriminierungsverbots vor. Für alle in- und ausländischen Gewerbetreibenden eines Kammerbezirks gilt diese Pflichtmitgliedschaft.
VG Darmstadt, Beschluss v. 7.11.2006, 9 E 793/05

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