Steuern sparen: Private Modernisierungskosten im Haushalt steuerlich absetzbar
Private Aufwendungen für Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt sind ab 2006 von der festgesetzten Einkommenssteuer begrenzt abziehbar. Der Abzug beträgt 20 % von maximal 3.000 EUR und entfällt nur auf die Arbeitskosten des Handwerkers (§ 35a EStG). Voraussetzung für den Abzug ist die Vorlage einer Rechnung und der Nachweis der Zahlung auf das Konto des Handwerkers.
Ähnliche Beiträge
Januar 8th, 2007 | Steuern

[...] Handwerkerrechnung genau pr