ALG II auch für Abendschüler
Abendschüler die keinen Anspruch auf Bafög haben, können aufgrund eines Urteils des Sozialgerichts Aachen Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) haben. Das Urteil könnte weit reichende Bedeutung für “Hartz-IV” Empfänger haben, die ihren Abschluss auf der Abendrealschule oder dem Abendgymnasium nachholen. Bisher war dies in der Rechtsprechung grundsätzlich ausgeschlossen (Sozialgericht Aachen, Beschluss vom 14. Februar 2007, AZ: S 15 AS 19/07 ER).
Geben Sie eine Bewertung
Ähnliche Beiträge
Februar 24th, 2007 | Rechtstipps
