Kfz Steuer – Förderung für Diesel-PKW mit Rußpartikelfilter


Für die Nachrüstung von Rußpartikelfilter in Diesel PKW gibt es eine Steuerermäßigung von bis zu 330 Euro. Die Steuerbefreiung gilt für Fahrzeuge deren Erstzulassung bis Ende 2006 erfolgte und die zwischen Anfang 2006 und Ende 2009 nachgerüstet werden. Für PKWs die nicht nachgerüstet werden und die Erstzulassung vor Ende 2006 liegt wird die KFZ Steuer je 100 Kubikzentimeter um 1,20 Euro erhöht. Dies gilt ab dem 1. April 2007 bis zum 31.März 2011. Das Gleiche gilt ausserdem für Fahrzeuge die den Euro 5 Grenzwert nicht erfüllen.

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Februar 9th, 2007 | Steuern

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