Kinderbetreuungskosten als Werbungskosten absetzbar

Mit Urteil vom 1.8.2006 hat das Finanzgericht Köln entschieden, dass Fremdbetreuungskosten (Kindergarten, Hort…) für Kinder als Werbungskosten steuerlich ab­setzbar sind. In der Vergangenheit wurden diese Kosten von den Finanzgerichten als Wer­bungskosten stets abgelehnt. Das FG Köln entschied, in einem ausführlich begründeten Urteil die Abzugsmöglichkeit der Kosten. In dem genannten Fall für das Jahr 2001 waren beide Eltern nichtselbstständig tätig.Zu diesem Sachverhalt ist bereits ein Verfahren beim BFH anhängig. Sollte der BFH sich den Argumenten des o.g. FG Urteil anschließen, so hat dies erheblich höhere Auswirkungen für betroffene Eltern, als bislang steuerlich möglich war.
Hinweis: Betroffene sollten gegen alle noch offenen Einkommensteuerbescheide 2002-2006 Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen.

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