Autoversicherung – Kfz Versicherung
Am Straßenverkehr darf mit einem Kraftfahrzeug nur derjenige teilnehmen, der neben einem gültigen Führerschein auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzt. Entstehen nämlich bei einem Verkehrsunfall Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, tritt die Versicherung des Unfallverursachers für die entstandenen Kosten ein, sofern das KFZ vereinbarungsgemäß genutzt wurde. Daraus resultiert, dass bei Drogen- oder Medikamentenmissbrauch ein Haftungsausschluss erfolgen kann. Für die Bestimmung der Beitragshöhe der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt eine Einstufung des Fahrers und auch des Fahrzeuges in bestimmte Gruppen, wonach sich aus der Kombination beider Kategorien ein Beitrag errechnet. Das Fahrzeug wird dabei Typ- und Regionalklassen zugeordnet, die sich nach Alter, Größe, Fahrzeugtyp, Jahreskilometer sowie der grundsätzlichen Beteiligung dieser Fahrzeuge an Verkehrsunfällen orientieren.
Der Versicherungsnehmer wird danach beurteilt, wie alt er ist bzw. wie lange bereits unfallfrei ein Fahrzeug auf seinen Namen versichert wurde. Außerdem werden Faktoren wie Geschlecht, Berufsgruppenzugehörigkeit oder Absolvierung eines Sicherheitstrainings bei der Eingruppierung berücksichtigt. Je nach Versicherungsgesellschaft lassen sich unterschiedliche Nachlässe erzielen.
Da entsprechend Statistik junge Fahrzeugführer unter 25 Jahren ein wesentlich höheres Unfallrisiko haben, müssen sie meist mit einem Satz von bis zu 240 Prozent für die Kfz-Haftpflichtversicherung rechnen. Kann jedoch eine mindestens dreijährige Fahrpraxis beispielsweise durch Nutzung des Fahrzeuges der Eltern belegt werden, sinkt der Satz auf etwa 140 Prozent. Für die Eltern ist es jedoch wichtig, die Mitbenutzung der Versicherung zu melden, damit im Schadensfall keine Probleme auftreten. Der Beitrag zur Autoversicherung der Eltern steigt dann allerdings geringfügig.
Häufig wird in Verbindung mit der gesetzlich geforderten Kfz- Haftpflichtversicherung auch eine Kaskoversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen. Sie kann als Teil- oder Vollkaskoversicherung und wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung vereinbart werden. Für Neufahrzeuge bzw. gut erhaltene Gebrauchtfahrzeuge ist dies wichtig, wenn sie geleast oder mit einem Kredit finanziert wurden. Eine Vollkaskoversicherung tritt, wenn ein sachgemäßer und vereinbarungsgemäßer Gebrauch vorliegt, nahezu immer ein.
Ein Versicherungsvergleich lohnt sich besonders beim Abschluss einer Autoversicherung. Zwar erfordert eine Recherche der verschiedenen Anbieter einige Geduld, kann jedoch einige Hundert Euro jährlich einsparen. Einige Verbraucherzentralen bieten einen unabhängigen Versicherungsvergleich gegen Entgelt an. Durch besonders günstige Konditionen zeichnen sich oft die Direkt- bzw. Onlineanbieter aus.
