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Bewerbungskosten: Arbeitsagentur beteiligt sich daran

25 April 2007

Die Suche nach einem Arbeitsplatz beziehungsweise nach einer Ausbildungsstelle verursacht Kosten. Diese werden zum Teil von der Bundesagentur für Arbeit erstattet, wobei auch Personen, die nicht Bezieher von Arbeitslosengeld sind, hiervon profitieren können. Allerdings muss immer bereits vor Entstehung etwaiger Ausgaben ein entsprechender Antrag beim jeweils zuständigen Berufsberater gestellt werden.

Für alle mit der schriftlichen Bewerbung zusammenhängenden Kosten wie Porto, Passfotos oder Bewerbungsmappen bekommt man von der Bundesagentur maximal EUR 260,- jährlich erstattet. Je nach Vereinbarung ist es auch möglich, pauschal EUR 5,- pro Bewerbung zu erhalten.

Für Vorstellungsgespräche, die eine weitere Anreise erforderlich machen, zahlt die Bundesagentur für Arbeit ebenfalls. Hierfür werden die Kosten für Bahnfahrscheine der zweiten Klasse ersetzt, soweit angebotene Ermäßigungen in diesem Zusammenhang genutzt wurden. Für die Fahrt mit dem eigenen Auto ist ein Höchstbetrag von EUR 130,- für Hin- und Rückfahrt festgesetzt oder aber eine Kilometerpauschale von EUR 0,20.

Bei ganztägiger Abwesenheit im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch erhalten die Bewerber als Pauschale für Verpflegung EUR 16,-, wird eine Übernachtung notwendig, können die dabei entstehenden Kosten nach Absprache ebenfalls erstattet werden. Die erforderlichen Anträge erhält man bei der jeweils zuständigen Arbeitsagentur.


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