Finanzamt will Handwerker auf Kontoauszug sehen

Handwerkerrechnungen für Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in Privathaushalten können steuerlich bis zu einem Betrag von 600,- EUR (20% von max. 3000) als Steuerermäßigung abgesetzt werden. Dies setzt voraus, dass die Bezahlung jener Dienstleistungen anhand eines Kontoauszuges belegt werden können.

Da der Gesetzgeber damit den Missbrauch von Schwarzarbeit unterbinden will, erkennen die Finanzämter Aufwendungen nur mit diesen Nachweisen an. Barzahlungsbelege können nicht eingereicht werden.

Jeder Verbraucher ist deshalb gut beraten, künftig Rechnungen dieser Art per Überweisung oder mit EC-Karte zu bezahlen und nicht bar.

Geben Sie eine Bewertung

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (No Ratings Yet)
Loading ... Loading ...

Ähnliche Beiträge

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>