Minijobber-Rechte – Ministerium informiert

In der neuen Broschüre des Bundesarbeitsministeriums vom März 2007 kann man sich informieren, welche besonderen Regelungen bei der Sozialversicherung und im Steuerrecht für Minijobber gelten.
Denn auch für Minijobber gilt das Arbeitsrecht und der Arbeitgeber muss auch bei Minijobs die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten.

Geringfügig Beschäftigte haben ebenfalls einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit und vier Wochen bezahlten Urlaub.
Die recht komplizierten Bestimmungen für verschiedene Personengruppen wie z.B. Beschäftigte mit mehreren Minijobs oder Selbständige im Nebenberuf, werden in Beispielrechnungen verständlich erläutert.
Außerdem werden in speziellen Kapiteln die Gleitzonenregelung für Midijobs und Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten erklärt.
Im Internet kann die Broschüre mit dem Titel: “Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone” unter bmas.de heruntergeladen werden: Download PDF

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April 15th, 2007 | Rechtstipps

3 Responses to “Minijobber-Rechte – Ministerium informiert”

  1. Martina sagt:

    Geringfügig Beschäftigte haben ebenfalls einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit und vier Wochen bezahlten Urlaub.

    Von wegen und so.
    Kontrolliert wird das überhaupt nicht.
    Rechte hat man, aber die hält keiner ein.
    Selbst große Konzerne können machen was Sie wollen.

    Frägt man danach, nach seinen sogenannten Rechten als 400 € Jober dann bekommt man einen Aufhebungsvertrag unter die Nase gehalten.

    Also was für Rechte, wenn es keiner Kontrolliert.

    Bei mir ist es im Verkauf so, ich weiß es aber von anderen, dass es in allen Branchen so üblich ist, dass man Rechte mit Füssen tritt.

  2. Dagmar Kaul sagt:

    Ich arbeite auf 400,- €-Basis. Am 8.5. ist meine Mutter verstorben. Meine Firma will mir den Beerdigungstag nicht bezahlen. Habe ich ein Recht darauf. Vielen Dank, Dagmar Kaul

  3. Diana Buhl sagt:

    bei uns ist das so wir mußten bei einstellung unterschreiben als minnijobber auf urlaub und fortzahlung zu verzichten oder mann bekam den job nicht also was macht mann mann unterschreibt weil mann dringend einen job braucht also ich weß nicht ob sowas erlaubt ist

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