Notebook im Auto liegen gelassen – Kein Schadenersatz bei Diebstahl
Aus dem Urteil des Landgerichts Köln (AZ: 24 S 62/06) geht hervor: Lässt man sein Notebook im Auto liegen, hat man im Falle eines Diebstahls keinen Anspruch auf Schadensersatz durch die Versicherung. Denn diese beurteilt das zurücklassen des Notebooks als sehr leichtfertig und schließt somit einen Versicherungsschutz aus. Unerheblich, so die Richter sei außerdem, ob das Gerät verpackt oder gut sichtbar im Auto gelegen hat. Ausreichend sei allein die Tatsache, dass es im Falle des Fahrzeugaufbruchs gestohlen werden könnte.
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