Oberfinanzdirektion warnt vor unvollständigen Kfz-Papieren in Diesel Fahrzeugen
Das Gesetz über die steuerliche Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern ist am 01. April 2007 in Kraft getreten. In Einzelfällen stellte man fest, dass die Eintragung über Ausstattung eines Kfz mit Rußpartikelfilter schon bei Auslieferung ab Werk und vor der Erstzulassung in den Kfz-Papieren fehlte. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz empfiehlt daher allen Kfz-Haltern, ihre Fahrzeugpapiere auf die entsprechende Eintragung zu überprüfen.
Da in diesen Fällen daher für die Finanzbehörden die Ausstattung nicht erkennbar ist, wird der steuerlich günstigere Tarif nicht berücksichtigt. Sie erteilen seit Anfang April 2007 für nicht nachgerüstete bzw. für nicht ausgestattete Fahrzeuge mit Rußpartikelfilter neue Steuerbescheide mit der erhöhten Kfz-Steuer. Der Steuersatz für Fahrzeuge mit fehlendem Rußpartikelfilter erhöht sich je 100 Kubikzentimenter Hubraum um 1,20 EUR in der Zeit vom 1. April 2007 bis zum 31. März 2011. Der Versand der Bescheide richtet sich in der gewohnten Weise nach dem Monat der nächsten Fälligkeit.
Bei fehlender Eintragung sollte diese nachträglich durch Vorlage der Herstellerbescheinigung bei der zuständigen Zulassungsstelle erfolgen, damit das zuständige Finanzamt die Steuerfestsetzung korrigieren und den günstigeren Steuertarif beibehalten kann. Auch im Hinblick auf die Einführung von Umweltzonen und den dafür vorgesehenen Plaketten im Raum Berlin ist eine korrekte Eintragung von erheblicher Bedeutung.
Liste 61 Neuwagenmodelle mit Rußpartikelfilter
Rußpartikelfilter als Nachrüstsatz

Muss ich denn die nachträgliche Eintragung bezahlen oder ist sie kostenfrei???
Bitte beim Hersteller erkundigen. Die Eintragung bei der Zulassungsstelle je nach Kommune Gebühren von rund 10 bis 20 Euro fällig.