Versicherer müssen bei gefälschten Rechnungen nicht zahlen
Aus einem Urteil des Amtsgerichts Dresden (AZ: 102 C 4297/06), geht hervor: Versicherer sind nicht verpflichtet ihren Kunden auch nur einen Cent zu zahlen, wenn diese ihnen gefälschte Rechnungen vorlegen.
Im vorliegenden Fall legte ein Kunde seinem Versicherer Rechnungen vor, über Leistungen die nie erbracht wurden. Die Richter ließen auch seine Ausrede, dass die Arbeiten, die er in Rechnung stelle ja später doch noch erledigt wurden, nicht gelten.
Der Versicherte macht sich strafbar oder verliert seine Versicherungsansprüche, wenn er gefälschte Rechnungen vorlegt.
Daher ist es besser, wenn man stattdessen einen Kostenvoranschlag vorlegt
Ähnliche Beiträge
April 16th, 2007 | Rechtstipps
