Anti-Mobbing-Kurs von Steuer absetzbar

Das Ergebnis eines Prozesses vor dem Finanzgericht Niedersachen besagt, dass Beiträge für Kurse, die sich mit dem Thema Anti-Mobbing befassen sowie Mitgliedsbeiträge für Besuche entsprechender Selbsthilfegruppen, generell von der Steuer absetzbar sind.
Im zugrunde liegenden Fall fühlte sich ein Beamter ständig von einem Vorgesetzten gemobbt. Um die Situation gesundheitlich unbeschadet zu überstehen und seiner Tätigkeit weiter nachgehen zu können, schloss er sich einer Selbsthilfegruppe an. Mit Urteil AZ: 14K57/03 wurden die dadurch entstandenen Kosten als beruflich bedingt und somit steuerlich abzugsfähig eingestuft. Das Finanzamt legte allerdings die Möglichkeit der Rechtsmittel ein, so dass der Fall sich derzeit beim Bundesfinanzhof befindet.

Ähnliche Beiträge

Mai 2nd, 2007 | Steuern

Leave a Reply