Krankentagegeldversicherung: Vorerkrankungen immer angeben
Für den Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ist es unabhängig von einer Risikoprüfung des Gesundheitszustandes unumgänglich, Vorerkrankungen der Wirbelsäule wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben, die vor gewünschtem Versicherungsbeginn mehrfach ärztlicher Behandlung bedurften.
Das Amtsgericht Wuppertal hat mit seinem Urteil vom 01.03.2007 (Az. 39 C 306/06) gegen die Klage einer Altenpflegerin entschieden, dass diese Regelung auch jene Versicherungsvariante einschließt, in der die Zahlung von Krankentagegeld erst nach 42 Tagen Karenzzeit erfolgt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass bekanntlich diese Tätigkeit mit einer erheblichen körperlichen Belastung verbunden ist, was häufig zu Erkrankungen insbesondere der Halswirbelsäule führt. Da diese Beschwerden sich verstärken können, führt dies oft zu unweigerlich längeren Arbeitszeitausfällen.
