Schadenstäuschung führt zu Versicherungsschutzverlust

Wird versucht, ein Versicherungsunternehmen über die Höhe eines entstandenen Schadens falsch zu informieren, wird der Versicherungsschutz riskiert. Entsprechend einem Urteil des Landgerichts Duisburg (AZ:10 O 306/06) ist dies auch dann der Fall, sollte der Betrugsversuch erst später festgestellt wird. Im zugrunde liegenden Prozess ging es um einen Versicherten, der Belege und Rechnungen einreichte, die mit dem gemeldeten Wasserschaden gar nicht in Verbindung standen. Dies stellte der Versicherer erst nach Überprüfung und Gegenüberstellung von Handwerkerrechnungen und Arbeitsnachweisen fest.

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Mai 14th, 2007 | Rechtstipps

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