Computerarbeit kann berufsunfähig machen
Ein Anspruch auf die Zahlung des Versicherers einer privaten Berufsunfähigkeitsrente besteht auch dann, wenn auf Grund einer chronischen Gelenkentzündung eine Tätigkeit am Computer nicht mehr ausgeübt werden kann.
Das Oberlandesgericht Hamm (Az: 20 U 70/05) befand, dass dies auch gilt, wenn die reine Schreibarbeit weniger als 50 Prozent der Arbeitszeit ausmache.
Im benannten Fall konnte die Klägerin auf Grund starker Schmerzen ihre Tätigkeit am Computer nicht mehr ausüben. Eine Sachverständiger beurteilte, dass sie als berufsunfähig gelte. Das Gericht schloss sich dieser Entscheidung an.
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Juni 15th, 2007 | Rechtstipps
