Hausratversicherung zahlt für gestohlenes Navigationsgerät
Für aus dem Auto gestohlene Navigationsgeräte müssen die Teilkasko-Versicherungen normalerweise keinen Schadenersatz leisten. Das entschied das Landesgericht Hannover (Az.: 8 S 17/06). Das Gericht befand, dass dies der Bestohlene durchaus aber über seine Hausrat-Versicherung regulieren kann, die – entsprechend abgeschlossenem Vertrag und Versicherungsumfang – auch den Diebstahl mobiler Navigationsgeräte trägt.
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Juni 1st, 2007 | Rechtstipps
