Kosten für Computer können absetzbar sein
Der Branchenverband Bitkom hat darauf hingewiesen, dass Kosten für Telefongespräche nach Dienstschluss mit dem Arbeitgeber, die Nutzung des privaten Computers für die Arbeit oder auch Schulungen am PC für die berufliche Fortbildung unter bestimmten Voraussetzungen in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden können.
Können Nachweise (z. B. durch schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers) für die entstandenen Kosten des beruflich mit genutzten privaten Computers erbracht werden, können diese abgesetzt werden. Dies gilt auch für die Anschaffung eines PC, wenn er beruflich mitgenutzt wird. Eine andere Möglichkeit des Nachweises besteht auch darin, ein Zeitprotokoll über drei Monate der sowohl beruflich als auch privaten Nutzung anzufertigen. Kann dies nicht vorgelegt werden, gehen die Finanzämter von einer jeweils 50 %igen Nutzung aus.
Anschaffungskosten für Computer und dazugehörige Geräte sind über drei Jahre verteilt (inklusive Mehrwertsteuer) geltend zu machen. Sonstige Verbrauchsmaterialien wie Papier, Toner und Software können bis zu einem Kaufpreis von insgesamt 410,- EUR abgesetzt werden.
Bei Telefonaten und Internetkosten zu beruflichen Zwecken empfiehlt Bitkom ebenfalls, die Nutzungszeiten über drei Monate hinweg zu protokollieren. Kann dies nicht vorgelegt werden, erkennen die Finanzämter nur Kosten von maximal 20,- EUR an. Durch Zusendung von Einzelgesprächsnachweisen mit der Telefonrechnung lassen sich ohne großen zeitlichen Aufwand beruflich geführte Telefonate leicht nachvollziehen. Internetkosten können laut Bitkom nach aktueller Rechtsprechung zu 50 % der Gesamtkosten geltend gemacht werden.
Berufliche Weiterbildungen werden in voller Höhe anerkannt, soweit sie mit der beruflichen Tätigkeit im Zusammenhang stehen und auch bei der Arbeit anwendbar sind. Dies ist durch Teilnahmebescheinigungen und nach Möglichkeit durch eine Erklärung des Arbeitgebers nachzuweisen. Dies umfasst auch die durch die Schulung entstandenen Kosten für Fahrten und Übernachtung sowie Mehrausgaben für die Verpflegung.
