Urteil: Überschussrenten sind nicht sicher
Oftmals werden Anreize für den Abschluss einer privaten Renten- oder Kapitallebensversicherung mit einer möglichen Überschussbeteiligungen geschaffen, die die Rendite verbessern sollen. Im Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (12 U 192/06) wurde allerdings entschieden, dass Versicherte kein schutzwürdiges Vertrauen auf die ursprüngliche Rentenhöhe haben.
Geklagt hatte ein Versicherter, da die Versicherungsgesellschaft bereits gewährte Überschussbeteiligungen einer Lebensversicherung gekürzt hatte.
Das Gericht urteilte, dass eine Kürzung von Überschussbeteiligungen, die zu einer Reduzierung monatlicher Gesamtrenten führen, zulässig sei. Weiterhin begründeten sie, dass die Überschüsse und damit die Überschussanteile für jedes Versicherungsjahr neu zu ermitteln und festzuzulegen seien.
