Künstlersozialabgabe – Haufe Service bietet kostenlose Informationen an
Für künstlerische oder publizistische Leistungen selbstständiger Künstler oder Publizisten (beispielsweise Layouter, Webdesigner, Texter und Fotografen) sind Künstlersozialabgaben zu entrichten. Obwohl diese Leistungen in fast jedem Unternehmen eingebracht werden, ist den meisten die Verpflichtung zur Abgabenzahlung nicht bekannt.
Daher prüft die Deutsche Rentenversicherung seit Juni diesen Jahres nun bei allen Betrieben und Unternehmen, ob diese Abgaben ordnungsgemäß abgeführt wurden. Es erfolgt eine schriftliche Aufforderung zur Nachmeldung versäumter Zahlungen aus den letzten fünf Jahren an die Betriebe. Hohe Nachzahlungen auf Schätzbasis, Nachprüfungen und Bußgelder von bis zu 50.000,- EUR werden gegen jene Unternehmen erhoben, die dieser Aufforderung innerhalb einer Frist von vier Wochen nicht nachkommen.
Unter bietet Haufe allen interessierten Unternehmen eine FAQ-Liste an, die als pdf-Dokument kostenfrei zum Download bereit steht. Hierin wird unter anderem erläutert, wie die Künstlersozialabgabe zu entrichten ist und dass sich Unternehmer selbst bei der Künstlersozialkasse melden und nicht warten sollten, bis sie von der Deutschen Rentenversicherung angeschrieben werden.
