Haftpflicht zahlt nicht bei vorsätzlichen Schäden
Aus einem Urteil des Landgerichts Köln – 24 O 399/06 – geht hervor, dass eine private Haftpflichtversicherung für vorsätzlich verursachte Schäden grundsätzlich keine Leistungen erbringen muss.
Es ging bei dem Prozess um einen Versicherten, der im Rahmen eines Streites seinem Kontrahenten durch Schläge eine Kopfwunde zugefügt hatte. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass durch eine derart aggressive Handlung dem Schläger bewusst gewesen sein müsse, seinen Gegner schwer zu verletzen. Dies gelte als Vorsatz, weshalb die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen müsse.
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September 13th, 2007 | Versicherung
