Kündigung wegen nicht verfügbarem DSL-Anschluss ist wirksam
Das Amtsgericht München hat mit seinem Urteil vom 20.03.2007 (Aktenzeichen: 271 C 32921/06) entschieden, dass ein nach dem Umzug in eine neue Wohnung nicht mehr funktionierender DSL-Anschluss nicht weiterhin bezahlt werden muss.
Kläger war ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen, der mit dem späteren Beklagten einen Vertrag über einen DSL-Anschluss abgeschlossen hatte. Als der Beklagte in eine neue Wohnung in einen anderen Ort umzog, funktionierte aber der Anschluss nicht. Da der Anbieter keine Abhilfe schaffen konnte, aber trotzdem die Gebühren verlangte, kündigte der Beklagte den Vertrag. Die Kündigung wurde vom Anbieter nicht akzeptiert.
Die Richter gaben dem Beklagten Recht und wiesen die Klage ab. Sie begründeten, dass Vertragspartner keinen Anspruch auf eine Gegenleistung hat, wenn er seine Leistung nicht erbringen kann. Die Kündigung sei somit als wirksam anzusehen.
