Minijob kann zur Erhöhung der Einkommensteuer führen

Bei einem pauschal versteuerten Job auf 400-Euro-Basis wird dem Arbeitnehmer der Gesamtbetrag ausgezahlt, da die Abgaben in Höhe von dreißig Prozent meist durch den Arbeitgeber geleistet werden. Allerdings kann ein ausgeführter Minijob beim Erstellen einer Einkommensteuererklärung zu einer Erhöhung der Steuern führen.

Nach Ansicht der Finanzverwaltung sollen Arbeitnehmer, die auf 400-Euro-Basis gearbeitet haben, dies zukünftig angeben müssen. Die Frage, ob ein Minijob ausgeführt wurde oder nicht, wirkt sich dabei auf die Berechnung des Sonderausgabenabzugs für Altersvorsorgeaufwendungen aus. Dies beruht auf der Tatsache, dass durch Arbeitgeber geleistete Beiträge zur Rentenversicherung, die sie im Hinblick auf einen Minijob an die Bundesknappschaft zu leisten haben, in Zukunft die abziehbaren Sonderausgaben verringern sollen.

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September 13th, 2007 | Steuern

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