Kinderversicherung bei Penny – Verbraucherschützer raten ab

Die kürzlich beim Discounter Penny angebotene Kinderversicherung ist nach Ansicht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nicht zu empfehlen. Eine kombinierte Unfall- und Rechtsschutzversicherung zu einem jährlichen Preis von Euro 49 sei zwar preiswert, der damit verbundene Schutz jedoch ungenügend.

So sei im Rahmen der Unfallversicherung die Versicherungssumme zu gering und die Rechtsschutzversicherung trete nur dann ein, wenn ein Kind Opfer einer Gewalttat würde. Andere Leistungen, die bei einer Rechtsschutzversicherung zum Tragen kämen, wie Miet-, Vertrags-, oder Berufsschutz, seien entweder nur im Ansatz oder gar nicht berücksichtigt.

Generell ist eine Unfallversicherung für Kinder zwar sinnvoll, denn gerade Unfälle in die Kinder involviert sind, können schwerwiegende Folgen wie eine dadurch bedingte Behinderung nach sich ziehen, wodurch ein Wohnungsumbau oder ähnliches notwendig würde. Für wenig Geld sind Versicherungen auf dem Markt, die entsprechend der Unfallfolgen bis zu 500 Prozent steigen. Rechtsschutzversicherungen, vor allem die für Kinder, sind allerdings nicht unbedingt nötig. (Quelle)

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Oktober 1st, 2007 | Allgemein

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