Spenden an ausländische Empfänger steuerlich absetzbar
Bislang sind Spenden bei Berechnung der Einkommensteuer nur steuerlich absetzbar, wenn diese an in Deutschland befindliche Organisationen gehen. Zuwendungen an ausländische Organisationen werden nicht anerkannt.
In dessen Folge hat der Bundesfinanzhof dem Europäischen Gerichtshof die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob das deutsche Abzugsverbot für Spenden in das Ausland mit dem EU-Recht in Einklang steht (Aktenzeichen XI R 56/05).
Jenen Steuerzahlern, die Spenden an ausländische Organisation der EU geleistet haben und diese vom jeweiligen Finanzamt nicht anerkannt wurden, rät das Info-Portal steuerrat24.de, gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen und auf das anhängige Verfahren hinzuweisen. Weiterhin sollte ein Ruhenlassen des Verfahrens beantragt werden.

Meine Tochter hat einen Vertrag mit einer ausländischen Lebensversicherung. Sie hörte nun, dass diese im Jahressteuerausgleich nicht absetzbar ist. Ist das richtig?
mfG Alfons Schüler