Zusatzversicherung von Advocard

FINANZtest hat sich die Zusatzversicherung der Advocard näher angeschaut und die Vor- und Nachteile dieser Versicherung näher erläutert. Die Zusatzversicherung “V-Plus” bildet eine Erweiterung zum klassischen Rechtsschutz und ist zum Preis von 75,- EUR jährlich erhältlich. In dieser Versicherung sind – soweit sie die Kosten von 220,- EUR nicht übersteigen -zwei anwaltliche Beratungen eingeschlossen, auch wenn kein Streitfall vorliegt.

Vorteil ist, dass diese Zusatzversicherung eine Beratung auch in Rechtsgebieten möglich macht, die sonst üblicherweise nicht versichert sind (z. B. Baurecht). Darüber hinaus kann der Kunde auch eine Beratung in Anspruch nehmen, obwohl kein Rechtsstreit vorliegt (beispielsweise Arbeitsrecht). Sind Kunden mit Selbstbeteiligung bei der Advocard versichert und nehmen sie die Zusatzleistungen “V-Plus” in Anspruch, ist keine Zuzahlung erforderlich

Als Nachteil wird von FINANZtest bewertet, dass es die Zusatzversicherung “V-Plus” nur für Advocard-Kunden mit bestimmten Rechtsschutzverträgen gibt. Weiterhin ist vor der ersten Beratung eine dreimonatige Sperrfrist einzuhalten. Weiterhin wird als nachteilig aufgeführt, dass die von Advocard zugezahlten 220,- EUR für zwei anwaltliche Beratung nicht immer ausreichen. Bei komplizierten Sachverhalten können durchaus schon für eine erste Beratung 190,- EUR fällig werden.

FINANZtest beurteilt die Zusatzversicherung “V-Plus” dahingehend, dass diese eine Rechtsschutzlücke für Advocard-Kunden schließt. Allerdings ist diese nur zu empfehlen, wenn auch zwei anwaltliche Beratungen im Jahr in Anspruch genommen werden und der Kunde die Beratungskosten überschauen kann. (Quelle)

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Oktober 23rd, 2007 | Versicherung

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