Kein Kindergeld für selbstständiges Kind

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied mit seinem Urteil zum Aktenzeichen 10 K 2162/03, dass kein Anspruch auf Kindergeld für ein Kind besteht, das sich nach Abschluss einer Berufsausbildung selbstständig macht. Und dies auch dann nicht, wenn es sich parallel dazu um einen Ausbildungsplatz bemüht.

Grundsätzlich könne zwar Kindergeld gezahlt werden, wenn sich das Kind um einen Ausbildungsplatz bemüht. Allerdings sei es laut dem Finanzgericht ein anderer Sachverhalt, wenn der Ausbildungswille hinter dem Erwerbswillen zurücktritt.

Die Begründung, dass durch die Selbständigkeit nur geringe Einkünfte erzielt werden und die Eltern ihr Kind weiterhin finanziell unterstützen müssen, wurde von dem Gericht nicht als ausreichend für eine Fortdauer der Kindergeldzahlung angesehen. (Quelle)

Geben Sie eine Bewertung

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (No Ratings Yet)
Loading ... Loading ...

Ähnliche Beiträge

Dezember 10th, 2007 | Rechtstipps

One Response to “Kein Kindergeld für selbstständiges Kind”

  1. Plissee sagt:

    So ein Quatsch. Da will man mal nur wieder Kosten sparen. Ist wie immer in Deutschland: Die die sich bemühen etwas aus sich zu machen, werden vom Staat bestraft.

Leave a Reply