Berücksichtigung von Mitarbeiter Zuzahlungen bei Firmenwagen
Wird der Nutzungsvorteil für einen Firmenwagen nach der 1 %-Regelung besteuert, sind Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten eines dem Mitarbeiter zur Privatnutzung überlassenen Firmenwagens ebenfalls als Werbungskosten absetzbar.
Der mit der Privatnutzung verbundene Firmenwagen und damit der geldwerte Vorteil ist als Arbeitslohn zu versteuern. Dies kann sowohl nach der 1-%-Bruttolistenpreisregelung erfolgen oder aber kann der Vorteil nach der Fahrtenbuchmethode errechnet werden.
Aktuell hatte der Bundesfinanzhof (Urteil v. 18.10.2007, VI R 59/06) in einem Fall zu entscheiden. Hier war nach Anwendung der 1-%-Regelung die einkommenssteuerliche Behandlungen von Zuzahlungen für die Anschaffungskosten eines Mitarbeiters für einen privat genutzten Firmenwagen streitig. Er hatte erhebliche Zuzahlungen an seinen Arbeitgeber auf die Anschaffungskosten geleistet. Nach der 1-%-Regelung unterwarf der Arbeitgeber die Fahrzeugüberlassung bei der Besteuerung. Der Arbeitnehmer wollte in seinen Einkommenssteuererklärungen die Zuzahlung für drei Jahre geltend machen, was das Finanzamt nicht berücksichtigte.
Der Bundesfinanzhof entschied allerdings, dass die Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten als Werbungskosten zu berücksichtigen sind und dies sowohl in den Fällen der 1-%-Regelung als auch bei der Fahrtenbuchmethode gelte.

Da sollte man immer gut nachrechnen.
Kann auch in die Hose gehen und dann wird es teuer
Das Problem ist denke ich wohl bekannt. Mann sollte hier einfach einen guten Steuerberater zu rate ziehen, dann geht da nichts in die Hose. Hab da auch schon viel Leergeld bezahlen müssen, weil ich ein paar Euro für den Berater sparen wollte.