Klage gegen neue Gebühr für Behördenauskunft

Gemäß dem Jahressteuergesetz 2007 erheben die Finanzämter für verbindliche Rechtsauskünfte Gebühren, die sich nach dem Gegenstandswert berechnen.

Sollte dieser nicht geschätzt werden können, werden pro angefangene halbe Stunde 50,- EUR fällig, mindestens jedoch 100,- EUR. Unverbindliche Rechtsauskünfte sind hingegen weiterhin gebührenfrei.

Rechtsexperten kritisierten mehrfach diese Gebühr, da schon allein durch die Heranziehung des Gegenstandswertes schnell mehrere hundert Euro Kosten entstehen. Auch wurde kritisiert, dass durch das immer komplexer werdende Steuerrecht mehr Auskunftsersuchen nötig werden.

Gegen diese Gebühr hat Professor Bernd Neufang von der Hochschule Calw nun beim Finanzgericht Baden-Württemberg (Az.: 1 K 46/07) geklagt, da er diese für rechtswidrig hält.

Betroffenen Bürgern wird geraten, sich gegen diese Gebühr zu wehren und auf das anhängige Gerichtsverfahren zu verweisen. Allerdings kann dann nur auf kulantes Verhalten des jeweiligen Finanzamtes gehofft werden, denn erst, wenn der Bundesfinanzhof oder gar das Verfassungsgericht mit der Klärung betraut werden, ist ein Ruhen des Verfahrens erst gesetzlich vorgeschrieben.

(Quelle)

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Januar 30th, 2008 | Allgemein

One Response to “Klage gegen neue Gebühr für Behördenauskunft”

  1. uf2007 sagt:

    Für eine verbindliche Rechtsauskunft etwas zu verlangen finde ich schon OK aber “pro angefangene halbe Stunde 50,- Euro, min. jedoch 100,- Euro ” ist schon verdammt unverschämt.

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