Erben müssen Geld von Auslandskonten versteuern
Auch jene, deren Erbschaft aus einer Steueroase von einem Konto im Ausland stammt, können sich schnell strafbar machen, wenn dieses Geld nicht oder nicht vollständig in der Steuererklärung aufgelistet wird.
Darauf hat das Deutsche Forum für Erbrecht in München hingewiesen. Werden diese Angaben nicht gemacht, erfüllt dies den Tatbestand der Steuerhinterziehung, denn Erträge aus diesem Vermögen unterliegen in Deutschland der Steuer. Hat also der Erbe die Zinserträge von den Auslandskosten noch nicht versteuert, sollte er dies umgehend bei seinem zuständigen Finanzamt anzeigen.
Unumgänglich ist, dass eine Nachzahlung für die hinterzogenen Zinserträge erfolgt. Dazu kommen noch sechs Prozent Hinterziehungszinsen pro Jahr. Anton Steiner, Erbrechtsexperte vom Deutschen Forum für Erbrecht, erklärte dazu, dass von dem zu versteuernden Erbe die Nachzahlung abgezogen werden könne. Allerdings steht einer Weiterführung eines Kontos im Ausland nichts im Wege, vorausgesetzt, die Erträge werden ordnungsgemäß in Deutschland versteuert.
Da laut Steiner vorrangig in den 80er Jahren die Deutschen “in erheblichem Umfang Kapitalvermögen ins Ausland transferiert” hätten, häufen sich nun Erbschaftsangelegenheiten von im Ausland angelegtem Geld.
