Versorgungslücke droht bei Arbeitslosigkeit mit privaten Krankenversicherung

Geraten in einer privaten Krankenkasse Versicherte in eine Arbeitslosigkeit, sind sie oftmals nicht durch eine Krankentagegeld-Police geschützt. Das gilt auch für Krankheiten von langer Dauer.

Anke Glasmacher, Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV), sagte am gestrigen Tag dazu: “Eine solche Versicherung endet in der Regel mit Beginn der Arbeitslosigkeit”. Mit dieser Versicherung ist nur ein Ausfall aus dem Arbeitsprozess wegen Krankheit abgedeckt. Es erfolgen jedoch keine Krankengeldzahlungen, wenn eine Krankheit während der Arbeitslosigkeit vorliegt.

Letztendlich bedeutet das, dass bei einer privaten Krankenkasse versicherte Arbeitslose nach sechs Wochen andauernder Krankheit oftmals keine Unterstützung mehr erhalten. Bei gesetzlich Versicherten wird nach diesem Zeitraum von der jeweiligen Kasse Krankengeld gezahlt. Privat Versicherte erhalten nach Ablauf der sechs Wochen lediglich Hartz IV-Leistungen bzw. Sozialhilfe, wenn sie denn bedürftig sein sollten.

Vor allem Versicherte ab dem 55. Lebensjahr seien von dieser Lücke in der Versicherung vorwiegend betroffen. Zwar ist ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse mit dem Eintritt der Arbeitslosigkeit grundsätzlich möglich, für diese Altersgruppe sei das aber oftmals ausgeschlossen. (Quelle)

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März 13th, 2008 | Versicherung

One Response to “Versorgungslücke droht bei Arbeitslosigkeit mit privaten Krankenversicherung”

  1. Das kann ich ja gar nicht glauben dann währe ja eine Private Krankenversicherung der großte Fehler denn man machen kann. Warum sollten Leute die in die Selbständigkeit gehen sich so etwas antun wollen. Also das must du erst mal erklären.

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