BGH-Urteil – Vermieter muss Hausmeisterkosten aufschlüsseln
Nach einem aktuellen Urteil vom Bundesgerichtshof können Vermieter keine Pauschalbeträge für die Tätigkeiten eines Hausmeisters abrechnen. Vielmehr sind sie verpflichtet, diese Arbeiten exakt aufzuschlüsseln.
Darüber hinaus können auch nicht alle Arbeiten – wie beispielsweise Kleinstreparaturen – abgerechnet werden.
Ganz klar dürfte dies wieder die Rechte von den Mietern gestärkt haben, denn durch dieses Urteil wird die Weiterberechnung von nicht zulässigen Kosten für Hausmeisterleistungen unterbunden. In den Nebenkostenabrechnungen muss der Vermieter zukünftig die erbrachten Leistungen des Hausmeisters genau aufführen und auch, welche Kosten davon an den Mieter weitergegeben werden.
Grundsätzlich sind Hausmeistertätigkeiten nur zu einem Teil auf die Mieter umlegbar. Gemäß den Ausführungen des BGH können die Kosten für Arbeiten für die Instandsetzung und Instandhaltung nicht umgelegt werden. Da der Mieter die Kosten nachvollziehen muss, ist eine pauschalisierte Abrechnung unzulässig.
Umlagefähig sind Kosten für die Hausreinigung, Gartenpflege und Wartungs- und Prüfarbeiten.
(Quelle)
[tags] verbrauchertip, mietrecht[/tags]
Find ich nur fair, sonst hat man als Mieter ja gar keinen EInblick mehr…
was wenn aber die leistungen mit dem hausmeister auch nur pauschal auf seiten des vermieters abgerechnet werden?
und was ist mit wartungsverträgen?
Ich finds auch richtig. Hausmeistertätigkeiten gehören für mich nicht zu den Leistungen, die auf den Mieter umgelegt werden sollten. Wofür zahlt man denn schon die Miete?
@Martin:
Hausmeistertätigkeiten können ja z.B. sowas wie die Kehrwoche (hier im Süden) enthalten. Wenn sowas der Hausmeister übernimmt, dann ist es ja i.O., wenn man dann dafür zahlt, oder?
Oder halt selber machen….
Liebe Leute, wenn es keine Hausmeister gäbe, dann müßtet Ihr alles selber machen. Da dies aber nicht funktioniert, gibt es Hausmeister. Ausserdem wenn man den Job selber noch nicht gemacht hat, dann sollte man auch nicht mitreden. Der Beruf des Hausmeisters ist mittlerweile so umfangreich, dass ein Mieter oder Eigentümer dies garnicht mehr in seinem Blickfeld hat. Wie in jeder Branche gibt es schwarze Schafe. Ich würde mir z.B. über eine Bürokauffrau auch kein Urteil erlauben, wenn ich Ihren Tagesablauf nicht kenne. Zum Arbeitnachweis wäre noch zu sagen, es kann jeder gerne mal ein Praktikum bei einen gewerblichen Hausmeister machen. Ich glaube nicht, dass Derjenige für das Geld, das momentan gezahlt wird, diesen Job lange weiter machen würde. Ich schreibe hier nur, weil immer und überall auf höchsten Nivau gejammert wird. Für den Hausmeister kein Geld, aber 2x im Jahr in den Urlaub und nach Möglichkeit jede Woche weggehen. Sollen die Hausmeister das finanzieren, oder wie. Dies schreibt Euch ein mobiler Hausmeister, der schon seit 1985 keinen Urlaub mehr gesehen hat. Ich betone, ich jammere nicht, ich liebe meinen Beruf, aber heute hat´s mich einfach angekotzt.
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