Steuererklärung 2007 – Die Frist läuft ab
Bis zum 31. Mai jeden Jahren müssen viele Steuerzahler ihre Einkommenssteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abgegeben haben. Dieses Jahr bleiben aber zwei Tage mehr Zeit, da der 31. Mai ein Sonnabend ist.
Für Alleinstehende ohne Freibeträge gilt diese Regelung nicht, denn sie sind zu keiner Abgabe verpflichtet. Allerdings können auch sie sich noch rückwirkend für drei Jahre veranlagen lassen. Rentner, deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt (7.664,- EUR/Ehepaare 15.328,- EUR), sind auch nicht verpflichtet. Die Referentin für Steuerrecht beim Bund der Steuerzahler, Isabel Klocke, sagte dazu: „Für alle anderen gilt die Steuererklärungspflicht, und das sind die meisten“. Die oftmals mühselige Arbeit des Ausfüllens der Unterzahlen lohnt sich aber durchaus. „Nach unseren Erfahrungen können 90 Prozent aller Beschäftigten mit einer Erstattung rechnen“, erklärt Werner Lenk, Vorstandsvorsitzender Lohnsteuerhilfe Bayern.
Also alle, die Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte oder aber Nebeneinkünfte ab 410,- EUR im Jahr haben, müssen eine Steuererklärung abgeben. Auch Nebeneinkünfte z. B. Einnahmen aus Kapitalanlagen (Freibetrag 801,- EUR/Verheiratete 1.602,- EUR), Vermietungen und Verpachtungen müssen angegeben werden. Auch müssen Lohnersatzleistungen wie Kranken-, Arbeitslosen, Elter-, Mutterschaftsgeld aufgeführt werden. Ebenfalls stehen Verheiratete mit der Lohnsteuerklassenkombination V und III in der Abgabepflicht.
Wer aber trotz allem den Termin 31. Mai nicht einhalten kann, kann eine Fristverlängerung beantragen. Dies ist laut Ankunft von Isabel Klocke formlos per Brief oder Fax möglich. Als Begründung werden z. B. Krankheit, Urlaub oder aber auch berufliche Belastung von den Finanzämtern anerkannt. Sie erläuterte weiter dazu: „Wenn man nicht dauersäumig ist, gehen diese Anträge glatt durch“. Sollte man aber hierbei schon mal aufgefallen sein, ist mit einer kürzeren Fristverlängerung zu rechnen.
Aber grundsätzlich sollten die Fristen eingehalten werden. Versäumt man darüber hinaus, eine Fristverlängerung zu beantragen, können die Finanzämter durchaus Zuschläge für die verspätete Abgabe erheben. Und diese sind laut Auskünften von Hartmut Wetzel, Vorsitzender des Lohnsteuerhilfevereins Berlin-Brandenburg hoch. Möglich sind bis zu zehn Prozent der insgesamt zu zahlenden Steuern. Er fügte allerdings noch hinzu: „Aber das habe ich noch nicht erlebt“. Wer also schon vom Finanzamt auf die Fristüberschreitung hingewiesen wurde, sollte schnell reagieren. Denn ansonsten kann es laut Isabel Klocke zu einer Steuerschätzung kommen "und die geht meistens nicht zu Gunsten des Steuerzahlers aus“.
Jene Steuerzahler, die sich freiwillig veranlagen lassen, können ihre Erklärung rückwirkend bis zum Jahr 2005 einreichen. Aber dennoch empfiehlt es sich, nicht unbedingt die Frist voll in Anspruch zu nehmen.
(Quelle)

Wenn die Erklärung nicht immer so umständlich und zeitraubend wäre, dann würde man die wohl auch schneller machen und nicht immer rauszögern bis es nicht mehr geht. Aber auch über den Mai hinaus passiert normalerweise nichts. Erinnerung und kostenfreie Mahnung als erstes. Erst ende des Jahres wird ein Säumniszuschlag berechnet. Anders auch bei Steuerberatern, die haben ohnehin das ganze Jahr zeit.
Naja mittlerweile ist diese mit den diversen Steuerprogrammen auf dem Markt nicht mehr so umständlich wie noch vor einigen Jahren. Trotzdem lasse ich das alles lieber einen Steuerberater erledigen, zumal ich so immer den Eindruck habe weniger zu zahlen.