Krankenakte – Einsicht durch Patient erlaubt

Viele Deutsche wissen nicht, dass jeder Patient bei seinem Arzt ein Recht auf Akteneinsicht hat.

Von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kam der Hinweis, dass keineswegs die Zusammenarbeit mit dem Patienten immer gut sei. Entsprechende Krankenunterlagen auszuhändigen, stößt durchaus auf Widerstand. Hier wird dann gern versucht, denn hohen Zeitaufwand für das Zusammentragen der Unterlagen aufwenden zu müssen oder aber werden Patienten gern mit der Begründung abgewiesen, dass es keinerlei Recht auf Akteneinsicht gäbe.

Die Verbraucherschützerin Julia Nill sagte dazu: „Patienten haben ein Recht darauf, ihre Patientenakte einzusehen“. Darüber hinaus gilt für Krankenakten eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren. Nill weiter: „Die Herausgabe darf der Arzt nur in wenigen Ausnahmefällen verweigern. Etwa, wenn die Unterlagen persönliche Bemerkungen des Arztes zum Patienten enthalten oder aber das Lesen den Krankheitszustand gefährdet, also ein suizidgefährdeter Patient die Akte seines Psychiaters liest.“

Vom Verbraucherschutz wird empfohlen, sich regelmäßig Kopien der Krankenakte aushändigen zu lassen, die allerdings nicht kostenfrei sind.

Werden Patienten dennoch mit ihrem Verlangen abgewiesen, sollten diese trotzdem darauf bestehen und dem jeweiligen Arzt eine Frist von 14 Tagen setzen (mit genauer Datumsangabe). Sollte der Arzt sich dann immer noch weigern, kann die Herausgabe eingeklagt werden.(Quelle)

News zum Thema

Ähnliche Beiträge

August 18th, 2008 | Rechtstipps

One Response to “Krankenakte – Einsicht durch Patient erlaubt”

  1. Dave Pressen sagt:

    Man darf sich durch die Ärzte nicht einschüchtern lassen. Einfach dranbleibe, dann bekommt man auch die Akte.

Leave a Reply