Tagesmütter werden ab 2009 anders besteuert

Die “Welt” berichtet, dass sich ab 2009 Tagesmütter auf eine andere Besteuerung einstellen müssen, denn ab dann gilt eine geringe Anhebung der pauschalen Freibeträge und diese gelten gleichermaßen. Sonderregelungen, die es noch bislang gibt, werden entfallen, was Kritiker zu dem Schluss kommen lässt, dass damit der geplante weitere Ausbau für die Kinderbetreuung gestoppt werden könne.

Generell bedeuten aber die neuen Regelungen für alle Tagesmütter eine steuerliche Mehrbelastung. Bezahlt werden Tagesmütter in der Regel von den Eltern, aber auch vom Staat. Erfolgt die Bezahlung privat, müssen die Einkünfte als eine selbständige Tätigkeit deklariert werden. Das betrifft Einkommen, die über der steuerfreien Betriebskostenpauschale liegen (z. B. Ganztagsbetreuung 245,42 EUR pro Kind und Monat). Erhalten die Tagesmütter von Jugendämtern Beihilfen, brauchen diese Einnahmen nicht versteuert werden. Dies setzt allerdings voraus, dass nicht mehr als fünf Kinder betreut werden. Erhalten jedoch die Eltern dieses Betreuungsgeld, was an die Tagesmutter weitergeleitet wird, muss diese die Einnahmen versteuern. Diese unterschiedlichen Varianten führten schon oftmals bei den Steuererklärungen zu Differenzen mit den Finanzämtern.

Um mehr Klarheit zu schaffen, wurde schon vor einem Jahr die Sonderregelung abgeändert, was die Steuerfreiheit für direkt von den Jugendämtern erhaltene Betreuungsgelder anbelangt. Als Ausgleich war geplant, dafür für jedes Kind pro Monat 300,- EUR als Betriebskosten absetzen zu können. Bei einem Jahreseinkommen von 18.000,- EUR müssten danach keine Steuern gezahlt werden. Auch bei einem Jahreseinkommen von 30.000,- EUR in der Lohnsteuerklasse I oder IV hätten so nur 158,- EUR Steuern bezahlt werden müssen.

Nun wird ab 2009 die Steuerpflicht in Kombination mit der 300,- EUR Pauschale für alle Tagesmütter eingeführt. Mit dieser Regelung bis 2013, maximal bis zum Jahr 2015 befristet, werden aber auch wahrscheinlich finanzielle Entlastungen für die Beitragshöhe zur Kranken- und Pflegeversicherung einhergehen.

Klaus- Dieter Zühlke, Bundesverband für Kindertagespflege, sagte aber dazu: „Unterm Strich werden Tagesmütter im Vergleich zur bisherigen steuerfreien Regelung weiter einen Einkommensverlust haben.“ Dies wäre abwendbar, wenn der Stundenlohn seitens der Kommunen angehoben werden würde. Auch gab er zu bedenken, dass sicher einige Tagesmütter dann ihre Tätigkeit aufgeben werden.
(Quelle)

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