Pendlerpauschale – Steinbrück droht vergeblich

Finanzminister Steinbrück hat eine Warnung gegenüber den Verfassungsrichtern ausgesprochen, die sich seiner Auffassung nach nicht in die Steuerpolitik einmischen sollen. Allerdings hat er damit nicht wirklich Aufmerksamkeit erregt.

Der eigentliche Gedanke zur Abschaffung der Pendlerpauschale bzw. der Wirksamkeit ab dem 21. Kilometer sollte dem Staat Ausgaben sparen. Dies hat zu vielen Diskussionen auch innerhalb der Regierung geführt.

Am 10. September hat das Verfassungsgericht hierzu verhandelt. Vorgelegen haben dazu vier Klagen. Alle Kläger wollen die Absetzbarkeit von Fahrkosten zur Arbeitsstelle ab dem ersten Kilometer erwirken.

Grundsätzlich muss aber auch klar sein, dass das Verfassungsgericht nicht über die ursprüngliche Regelegung der Pendlerpauschale entscheiden wird, sondern, ob es einem Gleichheitsverstoß entspricht, wenn Fahrkosten erst ab dem 21. Kilometer abgesetzt werden können.

Minister Steinbrück, der persönlich zur Verhandlung erschienen war, hat offensichtlich nicht sehr beeindruckt, obwohl er die Richter aufforderte, nicht das “Grundrecht auf Entfernungspauschale“ zu billigen. Auch erwähnte Peer Steinbrück, dass die Münchener Richter „die Verfassung über Gebühr strapaziert“ hätten.

Es bleibt abzuwarten, wie das Verfassungsgericht die alle Berufstätigen sehr interessierende Frage zur Absetzbarkeit von Fahrkosten beantworten wird. (Quelle)

Geben Sie eine Bewertung

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (No Ratings Yet)
Loading ... Loading ...

Ähnliche Beiträge

September 23rd, 2008 | Steuern

Comments are closed.