Zweitwohnungssteuer für Studenten rechtmäßig

Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hat eine Zweitwohnungssteuer, die gegenüber bei den Eltern noch mit Hauptwohnsitz gemeldeten Studenten erhoben wird, für rechtmäßig anerkannt.

Allerdings müssen sich die Städte an einige Grundsätze halten. Diese Steuer kann erhoben werden, wenn Studenten am jeweiligen Studienort mit einem Zweitwohnsitz gemeldet sind, die Hauptwohnung aber die der Eltern ist. Unerheblich ist dabei, dass sie nicht selbst über die Wohnung des Hauptwohnsitzes verfügen können. Die jeweiligen Kommunen und Länder können aber selbst entscheiden, ob sie eine entsprechende Steuer erheben.

Definiert beispielsweise eine Kommune oder Land die Voraussetzungen für den Hauptwohnsitz anders, kann das eine Befreiung von der Steuerpflicht für diese Studenten bedeuten. Gemäß dem Bundesrecht ist eine Zweitwohnung so definiert, dass sie „über das allgemeine Wohnbedürfnis hinausgehender Aufwand“ verfügen muss. Das würde eine entsprechende finanzielle Grundlage voraussetzen.

Eine Zweitwohnsteuer kann auch von Studenten verlangt werden, die Bafög erhalten. Hier ist aber durchaus möglich, Studenten von der Zweitwohnsteuer zu befreien, wenn eine nicht ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vorliegt.(Quelle)

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September 20th, 2008 | Allgemein

One Response to “Zweitwohnungssteuer für Studenten rechtmäßig”

  1. Christine sagt:

    “entsprechend finanzielle Grundlagen”, die werden Studenten in der Regel kaum haben. Wieso sollte man als Student keine Zweitwohnung steuerfrei haben dürfen, wenn man nun mal in der Woche dort und am Wochenende bei den Eltern wohnt?

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