Sozialversicherung – Höhere Beiträge für Gutverdiener
Wie bereits berichtet, sollten gemäß Vorschlag die Beitragsbemessungsgrenzen für Gutverdiener angehoben werden.
Heute nun hat das Bundeskabinett die jeweiligen Größenordnungen festgelegt, die ab 2009 gelten werden. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern auf 5.400,- EUR (Erhöhung um 100,- EUR) angehoben. Für die neuen Bundesländer greift eine Erhöhung um 50,- EUR auf 4.550,- EUR. Unterschiede hat man hier gemacht, weil sich die Einkommen nicht gleich entwickelt haben. Bei der Rentenversicherung gilt ab 2009 die Beitragsbemessungsgrenze für die alten Bundesländer von 6.650,- EUR, für die neuen 5.600,- EUR.
Für alle Beitragszahler wird die Bemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung auf 3.675,- EUR angehoben. Vorher lag sie bei 3.600,- EUR.
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist ab 2009 erst ab einem Einkommen von 4.050,- EUR möglich (bis Ende 2008 noch 4.012,50 EUR). Darüber hinaus muss über drei Jahre hinweg das Einkommen über dieser Grenze liegen.
Die neuen Regelungen bedürfen noch einer Einwilligung vom Bundesrat.(Quelle)

Klingt sehr vernünftig die Neuerung.
Vor allem, dass zwischen verschiedenen Bundesländern differenziert wurde.
Hallo
Ich find das gerecht, dass die Reichen etwas mehr abdrücken müssen, somit wird den Armen etwas Last von der Schulter genommen.
Gruß