Vorsorge in Zeiten der Finanzkrise – Rente vom Arbeitgeber ist sicher » Allgemein

Vorsorge in Zeiten der Finanzkrise – Rente vom Arbeitgeber ist sicher

26 Oktober 2008

WELT Online hat hinsichtlich verschiedener Produkte für die Altersvorsorge diese auf ihre Sicherheit untersucht.

Als Altersvorsorge eine Betriebsrente zu wählen ist eine gute Möglichkeit, die auch noch steuerlich vergünstigt wird. Dies vor allem, weil neben der Steuerersparnis auch Sozialabgaben gespart werden. Ab 2009 sind Einzahlungen bis 2.544,- EUR sozial- und steuerfrei. Klaus Stiefermann, Geschäftsführer Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersvorsorge, Heidelberg, ergänzt dazu: „Seit 2001 hat jeder Angestellte ein Recht auf eine Betriebsrente“. Dieses Mittel, für das Alter vorzusorgen, wird immer mehr in Anspruch genommen. Das Unternehmen TNS Infratest Sozialforschung berichtet, dass mittlerweile etwa 20 Millionen Angestellte (65 Prozent) diese Möglichkeit der Altersvorsorge ausschöpfen.

So vorzusorgen ist umso attraktiver, weil die Einzahlungen sicher sind. Das Geld kann nicht verloren gehen. Es ist auch nicht relevant, wo der Arbeitgeber die Einzahlungen tätigt. Die unterschiedlichen Möglichkeiten werden nachfolgend erläutert:

Direktzusage

Hierbei geht der Arbeitgeber die Verpflichtung ein, seinem ehemaligen Arbeitnehmern eine Rente auszuzahlen. Ist das Unternehmen zwischenzeitlich insolvent, tritt dann ein Pensionssicherungsverein in die Pflicht ein. Wird auch dieser insolvent, übernimmt die Rentenzahlung die Versicherung bzw. eine Auffanggesellschaft.

Pensionskassen

Diese Versicherungen beschäftigen sich ausschließlich mit der betrieblichen Altersversorgung. Sie werden von einer Versicherungsaufsicht geprüft. Zu der garantierten Rentenzahlung kommen noch Überschüsse, die unterschiedlich ausfallen können. Bei dieser Form gilt zu beachten, dass mit Eintritt in die Rente höchsten 30 Prozent sofort ausgezahlt werden. Die restlichen 70 Prozent werden als monatliche Rente gezahlt.

Pensionsfonds

Auch hier sind die Einzahlung gesichert und weiterhin besteht eine Versicherung über einen Pensionssicherungsverein.

Direktversicherung
Auch eine Direktversicherung ist für den Arbeitnehmer ohne Risiko verbunden: mit 2,25 Prozent garantiertem Zinssatz zuzüglich der Überschüsse des Versicherers. Die Überschüsse können aber schwanken. Wird der Versicherer insolvent, springt auch hier eine Auffanggesellschaft ein. Dies ist aber nicht der Fall, wenn es sich hierbei um einen Versicherer aus dem Ausland handelt. Im Zweifel muss der Arbeitgeber für die Rente zahlen.

Tom Friess, VZ Vermögenszentrum, gab bezüglich Betriebsrente noch den Hinweis, dass bei einem angestrebten Wechsel des Arbeitgebers die Anwartschaften übertragen werden, was allerdings manchmal nicht ganz einfach ist. (Quelle)


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