Krankenversicherung – Steuerbonus für Arbeitnehmer
Mit einem neuen Gesetz sollen vorwiegend ab 2010 gesetzlich Versicherte entlastet werden, was ihnen maximal 100,- EUR mehr netto bringen können.
Steuerlich können demnach dann die abgeführten Krankenversicherungsbeträge in der dreifachen Höhe als bis jetzt abgesetzt werden. Focus bezieht sich mit dieser Meldung auf einen Entwurf für das „Bürgerentlastungsgesetz“. Hiermit will der Bundesfinanzminister Peer Steinbrück von der SPD die steuerliche Behandlung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung anders begünstigen.
Bisher lag die Höchstgrenze für die steuerliche Absetzbarkeit bei 1.500,- EUR. Nach dem neuen Gesetz würde sie dann 4.500,- EUR betragen. Laut dem Entwurf wird angeregt, dann 96 Prozent der Beiträge für die Krankenversicherung steuerlich absetzbar zu machen. Pflegeversicherungsbeiträge sollen komplett absetzbar sein. Die fehlenden 4 Prozent bei der Krankenversicherung liegen darin begründet, dass ja die Versicherten Ansprüche auf Krankengeld hätten.
Die abgeführten Beträge können vollständig von privat Versicherten geltend gemacht werden. Allerdings würden gezahlte Zusatzbeiträge für einen Einzelzimmerzuschlag oder aber auch für eine Chefarztbehandlung nicht berücksichtigt.
Es ist so gedacht, dass die höhere steuerliche Berücksichtigung ab 2010 schon vom Arbeitgeber vorgenommen und das Nettogehalt dann entsprechend monatlich gleich höher ausfallen wird. Für die Arbeitnehmer in den Steuerklassen fünf und sechs dürfte sich diese neue Regelung besonders stark bemerkbar machen. (Quelle)

Ich bezweifle, dass der Arbeitgeber für mich eine Steuerentlastung berechnen darf. Damit würde ja meine Pflicht zur Steuererklärung untergraben!