Abgeltungssteuer: Kirchensteuer-Abführung beantragen

Mit der ab 1. Januar 2009 geltenden Regelung für die Abgeltungssteuer müssen viele Anleger auch berücksichtigen, dass möglicherweise für die erzielten Kapitalerträge eine Kirchensteuer zu zahlen ist.

Berücksichtigt werden von den Geldinstituten nur die 25 Prozent Abgeltungssteuer sowie der Solidaritätszuschlag. Gemäß Information des Bundesverbandes deutscher Banken wurde darauf hingewiesen, dass dies nicht die Kirchensteuer betrifft.

Ist ein Anleger kirchensteuerpflichtig, muss er dies bei seinem Geldinstitut beantragen. Allerdings haben einige Geldinstitute hierzu auch schon in Eigeninitiative an ihre Kunden Formulare versandt, damit diese eine eventuelle Kirchenzugehörigkeit ihrer Bank mitteilen können. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die aus Kapitalerträgen anfallende Kirchensteuer mit der Einkommenssteuererklärung mitzuteilen.(Quelle)

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Dezember 12th, 2008 | Steuern

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