Riester-Sparer stirbt: Nur Ehepartner erhält Gesamtsumme

Das Portal „ihre-vorsorge.de“ berichtet, dass beim Tod eines Riester-Sparers nur der Ehepartner die gesamte Summe erhalten würde.

Dies allerdings unter der Bedingung, dass er diesen Betrag wiederum in einem Riester-Vertrag anlegen muss. So will man dafür Sorge tragen, dass der vom Staat geförderte Riester-Vertrag auch wirklich für die Vorsorge im Alter Verwendung findet. Es sei unerheblich, ob ein neuer Vertrag abgeschlossen oder der alte weiterhin verwendet wird.

Gibt es keinen Ehepartner, erhalten zwar auch die anderen Hinterbliebenen das angesparte Kapital, allerdings werden die staatlichen Zulagen nicht ausgezahlt. Momentan erhalten Riester-Sparer pro Jahr 154,- EUR Zulagen. Gibt es Kinder, für die auch Kindergeld gezahlt wird, beträgt die Zulage für diese maximal im Jahr 300,- EUR.
Die Experten von diesem Portal berichten weiter, dass ein Hinterbliebenen-Schutz in Riester-Verträgen mit vereinbart werden kann. Die Angebote sind zwar recht spärlich, trotzdem ist diese Regelung eine Garantie dafür, dass auch die Hinterbliebenen auf jeden Fall die bereits eingezahlte Summe erhalten.
Interessierte können sich unter www.ihre-vorsorge.de weitere Informationen einholen.(Quelle)

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Januar 14th, 2009 | Rechtstipps

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