Bei Umzug der Rentenversicherung Adresse mitteilen

Von der Deutschen Rentenversicherung aus Berlin kommt der Hinweis, dass bei einem Wohnungswechsel Rentner unbedingt auch dieser Stelle ihre neue Wohnadresse mitteilen müssen. Denn bei einer Unzustellbarkeit der Post und einer etwaigen erfolglosen Nachforschung der neuen Wohnadresse kann es passieren, dass die Rentenzahlungen nicht mehr erfolgen.

Die Deutsche Rentenversicherung benötigt in jedem Fall immer die aktuelle Adresse. Beim Rentenservice von der Deutschen Post kann in jeder beliebigen Filiale die Adressänderung mitgeteilt werden. Weiterhin ist das auch unter www.rentenservice.de möglich. Auf dem Rentenbescheid ist außerdem aufgeführt, wie der Rentendienst kontaktiert werden kann.

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Februar 9th, 2009 | Allgemein

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