Eigenheimzulage: Kinderzulage bis zum 27. Lebensjahr

Vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) aus Berlin kommt die Information, dass Anspruchsberechtigte einer Eigenheimzulage zukünftig diese für ihre Kinder bis zum 27. Lebensjahr erhalten. Dazu ist ein formloser Antrag nötig.

Die Kinderzulage wird in Höhe von 800,- EUR gezahlt. Zuvor war die Kinderzulage bis zum 25. Lebensjahr begrenzt worden. Allerdings wurde dies durch das Jahressteuergesetz 2009 wieder verändert und die Altersgrenze angehoben. Die Zulagen können sogar über das 27. Lebensjahr hinaus gezahlt werden, wenn durch die Kinder ein Zivil- oder Wehrdienst geleistet worden ist.

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Februar 14th, 2009 | Allgemein

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