Jahres-Steuerbescheinigung der Banken genau prüfen

Zum Jahresbeginn erhalten Anleger von ihren Geldinstituten zwei verschiedene Übersichten über ihre Kapitaleinkünfte. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) aus Berlin weist auf den Umstand hin, dass es sich hierbei um verschiedene Aufstellungen handelt, die zwar beide für die Steuerklärung 2008 benötigt werden, aber verschiedene Aussagen beinhalten.

In der Jahres-Steuerbescheinigung sind die Kapitalertragssteuer und der Zinsabschlag aufgelistet, die bei Dividendenausschüttungen und auch für erhaltene Zinsen vom Geldinstitut bereits herausgerechnet wurden. Um dies steuerlich geltend machen zu können, ist beim zuständigen Finanzamt das Original dieser Bescheinigung einzureichen.

Die zweite Bescheinigung heißt Jahresbescheinigung. Hierin sind alle Angaben enthalten, die für das Ausfüllen der Anlagen der Steuererklärung (SO, AUS, KAP) erforderlich sind. Es ist nicht erforderlich, dem Finanzamt diese Bescheinigung mit zu übergeben. Laut Auskunft des BDL fordern aber die Finanzämter diese gerne noch nach. Auf Grund der seit Beginn des Jahres geltenden Abgeltungssteuer besteht für die Geldinstitute nur noch für das Steuerjahr 2008 die Pflicht, diese Bescheinigungen auszustellen.

Vom Lohnsteuerhilfeverein kommt darüber hinaus auch noch die Empfehlung, die Angaben der Jahresbescheinigung genau zu überprüfen. Es sei durchaus möglich, dass auch hier fehlerhafte Angaben gemacht werden, was ärgerlich wird, wenn aus diesem Grund der Anleger mehr Steuern zahlen muss, wie eigentlich nötig.

Auch ist darauf zu achten, dass das Geldinstitut beispielsweise Zahlungen des Anlegers für Stückzinsen (Anleihen) oder bei Fondsgeschäften Zwischengewinne berücksichtigt hat.
Weitere Informationen kann man unter www.bdl-online.de einsehen.(Quelle)

Geben Sie eine Bewertung

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (No Ratings Yet)
Loading ... Loading ...

Ähnliche Beiträge

Februar 7th, 2009 | Steuern

Leave a Reply