Steuern sparen durch Schenkung an Kinder
Der Bundesverband deutscher Banken aus Berlin informiert, dass aus steuerlichen Gründen auch Eltern die Kinderfreibeträge ausnutzen könnten. Für jedes Kind beträgt das Einkünfte bis 8.671,- EUR.
Erhalten Eltern also einen angenommenen Zinssatz von drei Prozent, wäre ein Übertrag von 289.000,- EUR auf die Kinder möglich. Das würde insgesamt die steuerliche Belastung senken. In dem Freibetrag von 8.671,- EUR sind der Grundfreibetrag in Höhe von 7.834,- EUR und der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801,- EUR enthalten. Darüber hinaus ist auch der Sonderausgabenpauschbetrag von 36,- EUR hierin inbegriffen. Es werden allerdings auch in die Berechnung alle Einkommen aus einer Berufstätigkeit einbezogen.
Mit der Erbrechtsreform, die seit Januar 2009 gilt, hat man den Steuerfreibetrag bei Schenkungen an die eigenen Kinder auf 400.000,- EUR erhöht. Vorher betrug dieser lediglich 205.000,- EUR. Den gleichen Betrag können Eltern nach einer Frist von zehn Jahren wiederum an ihre Kinder übertragen, ohne dass Schenkungssteuer abgeführt werden muss. Hier gilt aber zu beachten, dass die Eltern in diesem Fall keinen Zugriff auf die Zinseinkünfte und auch nicht auf das Kapital der Kinder haben.
Bei einem Überschreiten der Einkünfte von den Kindern, die volljährig sind, haben die Eltern keinerlei Ansprüche mehr auf die Zahlung des staatlichen Kindergeldes. Auch fällt der Kinderfreibetrag weg. Auch müssten die Kinder dann die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung selbst tragen.(Quelle)

Frage: ich habe meinem Sohn 4 Jahre ein Wertpapierdeot eingerichtet, sowie ein Referenzkonto und dort Firmenanleihen übertragen, Muß diese Schenkung notariell beurkundet werden, um steuerlich anerkannt zu werden?
mfg
Stumpf
Wie verhält sich die Situation bei Erhalt einer Abfindung , die nach EKstGesetz entsprechend zu versteuern ist. Kann ich meinen beiden Kindern einen Betrag schenken, und damit Ekst sparen ?