Kaffeefahrten – Vorsicht bei Vertragsschluss
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aus Düsseldorf warnt vor Vertragsabschlüssen bei den gehäuft stattfindenden Kaffeefahrten. Man sollte sich hier nicht übereilt und unüberlegt einen Kauf tätigen und auch keine Anzahlung leisten.
Es hat sich immer wieder gezeigt, dass es sehr schwer ist, eine bereits erfolgte Anzahlung zurückzuerhalten. Hat darüber hinaus das anbietende Unternehmen seine Firmenadresse außerhalb Deutschlands oder gibt nur eine Postfachadresse an, ist besondere Vorsicht geboten. Unter einem Kaufpreis von 40,- EUR ist im Allgemeinen auch der Kaufpreis vor Ort sofort fällig. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist dann ausgeschlossen.
Es wird daher empfohlen, etwaige Werbeprospekte und den Vertrag zu Hause in Ruhe zu überprüfen. Gleiches gilt auch für die Qualität des Produktes. Als gutes Lockmittel haben sich fadenscheinige Gewinnspiele erwiesen. Aber leider werden den Gästen dann meistens nur unseriöse Waren zum Kauf angeboten, die oftmals auch noch völlig überteuert sind. (Quelle)
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