Korrekte Auszahlung am Geldautomat muss Bank nachweisen

Die Kölner „Monatsschrift für Deutsches Recht“ berichtet von einem Urteil des Landgerichtes Stuttgart zum Aktenzeichen 13 S 189/08, wonach ein Geldinstitut die tatsächliche Höhe einer Barauszahlung am Automaten beweisen muss, wenn ein Kunde behauptet, er hätte weniger als eingegeben an Bargeld erhalten.

Es sei laut den Stuttgarter Richtern allerdings ausreichend, wenn die Bank den Nachweis erbringen kann, dass keine überschüssigen Geldbestände im Geldautomaten waren.

Geklagt hatte ein Kunde einer Bank. Dieser wollte gemäß seinen Ausführungen 1.000,- EUR am Geldautomaten abheben, es wurden ihm aber lediglich nur 100,- EUR ausgezahlt. Trotzdem wurde auf seinem Konto ein Minus von 1.000,- EUR gebucht. Es konnte allerdings nachgewiesen werden, dass in der im Geldautomaten befindlichen Geldkassette keine Überschüsse vorhanden waren. Somit ist das Gericht auch davon ausgegangen, dass der Bankkunde auch die korrekte Summe erhalten bekommen hatte.(Quelle)

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März 13th, 2009 | Rechtstipps

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